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Gastbeitrag
In jedem Jahr entstehen weltweit wirtschaftliche Schäden in Milliardenhöhe durch Produktpiraterie. Der Online-Handel mit gefälschten Produkten boomt. Nicht immer sind solche Fälschungen sofort für die Käufer zu erkennen.
Produktfälschung gekauft – was tun?
Es ist ärgerlich, wenn Sie als Käufer auf eine Produktfälschung hereingefallen sind und bei Ihrer Bestellung nicht wussten, dass es sich um eine Fälschung handelt. Die gute Nachricht: Sie machen sich nicht strafbar, wenn Sie ein gefälschtes Produkt nur für private Zwecke erworben haben. Anders sieht es aus, wenn Sie eine größere Menge gefälschter Produkte bestellt haben. Gerichte gehen aufgrund eines möglichen Weiterverkaufs der Plagiate von einer Markenrechtsverletzung aus.
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Merken Sie, dass es sich beim bestellten Produkt um eine Fälschung handelt, haben Sie Anspruch auf Schadenersatz oder die Originalware. Schwierig kann die Durchsetzung von Rechtsansprüchen werden, wenn die Ware außerhalb der EU erworben wurde.
Wie Sie beweisen, dass es sich um eine Fälschung handelt
Haben Sie eine Fälschung erworben und möchten Sie Ihr Recht auf Schadenersatz vor Gericht durchsetzen, ist es sinnvoll, dass Sie beweisen, dass es sich um eine Fälschung handelt. Das sollte sich nicht als schwierig erweisen, denn zumeist sind solche Produkte schon an ihrer Optik oder Haptik als minderwertige Fälschungen erkennbar.
Abhängig davon, um welche Fälschungen es sich handelt, erkennen Sie Fälschungen an verschiedenen Merkmalen:
- schlechte Verarbeitung der Produkte
- Markenlogo und Markenname nicht sauber ausgeprägt
- kein Echtheits-Zertifikat, beispielsweise bei Uhren oder Schmuck
- schlechte Druckqualität der Verpackung
- keine Bedienungsanleitung, Gütesiegel und Garantieschein bei technischen Produkten
Ein eindeutiges Indiz, dass Sie eine Fälschung erworben haben, ist in den meisten Fällen der deutlich günstigere Preis gegenüber dem Original.
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Mehr Details, wie Sie Fake-Shops erkennen finden Sie auf unserer Fake-Shop Checkliste.
Schadenersatz beim Verkäufer fordern
Stellen Sie fest, dass Ihnen der Online-Händler eine Produktfälschung geliefert hat, sollten Sie nicht lange warten und ihn kontaktieren. Ab dem Erhalt der Ware haben Sie 14 Tage Zeit, um das Original oder Schadenersatz zu fordern. Beim Online-Kauf besteht auch ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen, zumindest, wenn es sich um einen Händler aus einem EU-Land handelt. Ein Widerrufsrecht besteht auch, wenn die gefälschte Ware augenscheinlich in Ordnung ist.
Nun kann es passieren, dass der Verkäufer nicht reagiert. In diesem Fall sollten Sie ihn mahnen und ihm eine Frist von 14 Tagen setzen. Drohen Sie ihm mit rechtlichen Schritten, wenn er Ihnen nicht innerhalb dieser Frist das Original liefert oder Schadenersatz leistet und den Kaufpreis erstattet.
Reagiert der Verkäufer nicht oder leugnet er, dass es sich um eine Fälschung handelt, kann Ihnen nur noch ein Anwalt helfen, der auf Markenrechte spezialisiert ist. Eine Klage kann jedoch schwierig sein, wenn der Verkäufer seinen Sitz nicht innerhalb der EU hat.
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Was tun bei einem Verkäufer mit ausländischem Firmensitz?
Haben Sie die Produktfälschung bei einem Händler mit ausländischem Firmensitz erworben, lohnt es sich nicht immer, rechtliche Schritte einzuleiten. Bei Händlern mit Sitz in einem EU-Land kann eine Klage mitunter noch zum Erfolg führen. Völlig anders sieht es bei Händlern mit Firmensitz außerhalb der EU aus.
Eine Klage kann teuer werden, was schon in der oft großen räumlichen Distanz begründet ist. Das ist vor allem bei Händlern mit Sitz in China der Fall. Ein weiteres Problem sind die unterschiedlichen Rechtssysteme im Ausland. In solchen Fällen sind Sie leider Ihr Geld los und bleiben auf Ihrem Schaden sitzen.
Schaden erlitten durch den Kauf einer Fälschung
Beim Erwerb technischer Produkte, beispielsweise von Elektrogeräten, bekommen Sie nicht nur ein minderwertiges Erzeugnis, wenn es sich um eine Fälschung handelt. Zusätzlich kann Ihnen ein Schaden entstehen. In diesem Fall haben Sie nicht nur Anspruch auf das Original oder die Erstattung des Kaufpreises, sondern auch auf Schadenersatz aufgrund des durch die Fälschung entstandenen Schadens.
Es könnte schwierig werden, Ihr Recht durchzusetzen, wenn es sich um einen ausländischen Händler mit Sitz außerhalb der EU handelt.
Ab welchem Schadenswert lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten?
Haben Sie für die gefälschte Ware nur einen vergleichsweise geringen Betrag bezahlt, lohnt es sich nicht, einen Anwalt einzuschalten. Die Anwaltskosten übersteigen dann den von Ihnen bezahlten Kaufpreis. Bei einer gefälschten Tasche, Sonnenbrille oder Jeans lohnt sich der Aufwand nicht. Erst bei einem Schadenswert ab 200 Euro ist es eine Überlegung wert, einen Anwalt einzuschalten. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, sollten Sie prüfen, ob Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben und wie hoch sie ist.
Image by Gerd Altmann from Pixabay
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